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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14   

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https://dejure.org/2015,748
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14 (https://dejure.org/2015,748)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2015 - 6 A 883/14 (https://dejure.org/2015,748)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 (https://dejure.org/2015,748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht Unzulässige Rechtsausübung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der Verjährung; Hemmung der Verjährung; Einredeverzicht; Unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs eines Beamten (hier: Oberbrandmeister) für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.

    Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.

    Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Soweit er sich darauf beruft, sein Schreiben vom 10. Dezember 2003 könne - im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - bei einer vertretbaren Auslegung nach § 133 BGB als Widerspruch gewertet werden, erschöpft sich sein Vorbringen in einer nicht näher substantiierten Behauptung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 6 A 1458/13

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Vielmehr geht das Verwaltungsgericht zutreffend davon aus, dass der Dienstherr als Träger öffentlicher Verwaltung regelmäßig nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung auch verpflichtet ist, gegen Besoldungs- und Versorgungsansprüche die Einrede der Verjährung geltend zu machen, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1458/13 -, nrwe.de mit zahlreichen weiteren Nachweisen, und es nur bei Vorliegen atypischer Umstände der Darlegung von Ermessenserwägungen bedarf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16

    Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit

    29 Spricht mithin einiges dafür, dass die Erklärung lediglich einen Verzicht auf noch nicht bereits verjährte Ansprüche enthält, so gibt es auch keinen Grundsatz, dass etwaige verbleibende Unklarheiten in der Reichweite eines solchen Verzichts grundsätzlich zu Lasten des Erklärenden gehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 11; a. A. VG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2017 - VG 36 K 180.15 - UA Seite 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 6.17

    Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs von Beamten bei Zuvielarbeit

    Es gibt aber keinen Grundsatz, dass etwaige Unklarheiten bei der Formulierung eines solchen Verzichts grundsätzlich zulasten des Dienstherrn gehen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 29; OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 11), zumal der Empfänger einer solchen Erklärung es selbst in der Hand hat, entweder eine Klarstellung herbeizuführen oder verjährungshemmende Maßnahmen vorzunehmen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1459/13 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Finanzieller Ausgleich; Verjährung;

    (Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).

    (Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).

  • VG München, 09.06.2015 - M 5 K 14.3000

    Feuerwehr; unionsrechtlich rechtswidrige Zuvielarbeit; Erlöschen;

    Zum einen ist die Beklagte grundsätzlich verpflichtet, das Erlöschen geltend zu machen bzw. sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen (OVG NRW, B.v. 22.1.2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 18).
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